PRÄSENZ BEI BETRIEBSVERSAMMLUNGEN

In Betriebsversammlungen informieren wir die Arbeitnehmer über die wesentlichen Begriffe und Bedeutungen einer Vorfinanzierung von Insolvenzgeld bzw. den Insolvenzgeldansprüchen ohne Insolvenzgeldvorfinanzierung.

Insbesondere werden die Arbeitnehmer darüber in Kenntnis gesetzt, welche Ansprüche über die staatliche Leistung der Agentur für Arbeit gesichert sind und wie die übliche Abwicklung eines Insolvenzverfahrens verläuft.

Im Anschluss an die Betriebsversammlung verteilen wir Informations-Flyer zum besseren Verständnis der Arbeitnehmer, hierdurch werden bereits im Vorfeld Missverständnisse vermieden.
Wir gewährleisten damit von Beginn eine unmittelbare und optimale Betreuung der Arbeitnehmer im jeweiligen Insolvenzverfahren.

Durch unsere Einschaltung sind eine kurzfristige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Arbeitnehmervorgänge, sowie die schnellstmögliche Klärung eventuell auftretender Problemfälle gewährleistet.